http://www.cybermanagements.com
Versicherungsmakler / Vertreter: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
SUCHE

Finden Sie den Makler oder Vertreter in Ihrer Nähe! PLZ oder direkt Ihren Ort angeben.

UNFALLVERSICHERUNG

Unfallversicherung

Allgemeines - Leistungen - Berechnung von Invaliditätsleistungen - Häufig gestellte Fragen

Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall - Das sind mehr als 20.000 Unfälle pro Tag. Und davon passieren zwei von drei Unfällen in der Freizeit oder zu Hause, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutz. In vielen Fällen sind die Verletzungen so stark, dass die Betroffenen ihre Erwerbsfähigkeit verlieren. Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie sehr preiswert die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern. Zwar gibt es einen gesetzlichen Unfallschutz, dieser schützt nur Arbeitnehmer, Schüler, Studenten und Kindergartenkinder, und das nur bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem direkten Weg zu und von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte. Alle anderen Personen beispielsweise Hausfrauen, Selbstständige und Arbeitslose sind überhaupt nicht versichert.

Leistungsarten:

  • Tagegeld (Ausgleich des Verdienstausfalles)
  • Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld (für die Dauer eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes bzw. danach)
  • Vorschussleistungen bei schweren Unfallverletzungen (schnelle finanzielle Hilfe bei erwarteter Invalidität)
  • Invaliditätsleistungen (nach einem Unfall wird eine vereinbarte Versicherungssumme gezahlt)
  • Unfallrente (lebenslangen Invaliditätsrente)
  • Kosmetische Operationen
  • Hilfs- und Pflegeleistungen nach einem Unfall (Kuraufenthalt, Reha)
  • Bergungskosten (Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, Transport und Überführung nach Unfall)
  • Todesfallleistungen (Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Versicherungssumme)

Berechnung von Invaliditätsleistungen

Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Grad der Invalidität. Die sogenannte „Gliedertaxe“ liefert fundierte, durch medizinische Erkenntnisse gewonnene Werte. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) liefert hierfür jährlich die entsprechenden Empfehlungen. In der Praxis wird die Gliedertaxe bei etwa 80 Prozent der Invaliditätsfälle angewendet, wobei in manchen Fällen ein ärztliches Gutachten unerlässlich ist.

Häufig gestellte Fragen

1. Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung bietet weltweit rund um die Uhr Schutz. Dabei ist es unerheblich, ob ein Unfall während der Arbeit geschieht, oder in der Freizeit.

2. Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?

Kinder haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente, auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder preiswert gegen lebenslange Folgen von Unfällen abzusichern.

3. Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur in dem Fall, wenn vollständige Berufsunfähigkeit (in der Regel mindestens 50%) vorliegt. Eine Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall. Eine Büroangestellter, deren Kniegelenk beeinträchtigt durch einen Unfall steif wird muss nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Unfallversicherung leistet in dem Fall trotzdem.

4. Hat das Ausüben einer Risiko-Sportart wie Motorsport oder Tauchen Auswirkungen auf meine Unfallversicherung?

Hier sollte man die Bedingungen der Versicherer genau lesen. Gut möglich, dass einige Gesellschaften einen Risikozuschlag. Normalerweise sind Freizeitsportler versichert. Bei folgenden Sportarten sollten Sie sich beim Versicherer informieren ob diese gedeckt sind: Fallschirmspringen, Aktives Fliegen eines Luftfahrzeuges (Pilot), Paragliding, Drachenfliegen, Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen.

5. Wann erhalte ich Leistungen?

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.

6. Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?

In der Regel gilt eine allgemeine Altersbegrenzung vom 65. bis 70. Lebensjahr, abhängig vom Versicherer. Für Senioren werden allerdings spezielle Senioren-Tarife angeboten.

7. Was ist die Definition eines Unfalls?

Die allgemeine Definition sieht so aus: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden." Jedoch gibt es von Versicherer zu Versicherer Unterschiede in der Auslegung, deshalb unbedingt die Allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen.

8. Was ist bei einem Berufswechsel zu beachten?

Mit einem Berufswechsel kann sich auch die Tariffierungsgrundlage verändern (A oder B), da sich unter Umständen die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöht hat. Der Versicherungsschutz muss auf diese Veränderung hin angepasst werden. Sie sollten daher immer den Kontakt zur Versicherung aufsuchen.

SUCHE
ADS BY GOOGLE