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PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Allgemeines - Zulassungsvoraussetzungen - Beiträge - Abrechnungswesen - Vertragsgestaltung - Häufig gestellte Fragen

Eine Private Krankenversicherung garantiert Ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Eine überlegenswerte Alternative bei den vielen Einschränkungen in den Gesetzlichen Krankenkassen.

Zulassungsvoraussetzungen:

Grundsätzlich gilt: Sie können in eine Private Krankenkasse wechseln, wenn sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Das gilt einkommensunabhängig für selbständig Tätige, wobei als Ausnahmen Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten zu nennem sind, sie unterliegen auch zunächst der Versicherungspflicht. Ebenso können Selbständige in Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte Apotheker, Tierärzte) nur Krankentagegeldversicherungen abschließen. Arbeitnehmer und Angestellte können sich privat Krankenversichern, wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, diese liegt zurzeit bei 41.850 € brutto Jahreseinkommen.

Beiträge

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erheben die Privaten Krankenversicherungen risikoäquivalente Versicherungsprämien. Das bedeutet, der Versicherer verlangt von dem Versicherten einen Beitrag, der dem zu versicherten Risiko entspricht, also geschlechts- und altersabhängig, aber auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung. Dies kann bei erheblichen Vorerkrankungen sogar zu einer Ablehnung führen. Ein weiteres Merkmal der Privaten Krankenversicherung ist die sogenannte Altersrückstellungsprämie. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Versicherer angespart. Altersrückstellungen werden dafür verwandt, die steigenden Kosten aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person zu decken. Der Gesamtbeitrag der Person soll also nicht steigen, weil sie älter wird, sondern nur aufgrund des medizinischen Fortschritts und der allgemeinen Kostensteigerung und der Verschlechterung des Versichertenbestands.

Grundsätzlich ist der private Versicherungsschutz umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Günstigkeit solcher Tarife erklärt sich dadurch:

  1. Der Tarif wird "frisch aufgelegt", d.h. mit einem Versichertenbestand von 0.
  2. Der Tarif wird stark in bestimmten Zielgruppen umworben, sodass besonders gesunde Versicherte den Versichertenbestand ausmachen.
  3. Wegen der Gesundheit der Versicherten sind die Kosten für das Versicherungsunternehmen und damit auch die Beiträge für die Versicherten sehr günstig.
  4. Wegen den daraus resultierenden niedrigen Beiträgen lässt sich gut für den Tarif werben.
  5. Nach einigen Jahren steigen die Kosten, weil der meist junge Versichertenbestand älter wird. Die Beiträge steigen. Der Tarif wird damit unattraktiv für Neuzugänge.
  6. Das Versicherungsunternehmen legt einen anderen neuen Tarif "frisch auf". Zukünftig wird nach bekanntem Muster der neue Tarif beworben, der alte jedoch nicht mehr und erhält so gut wie keine Neuzugänge mehr.
  7. Die älter und kranker werdenden Versicherten bleiben immer mehr unter sich.

Entsprechend dem versicherungsmathematischen Grundsatz des individuell risikogerechten Beitrages muss im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied mit eigenem Beitrag versichert werden, es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung.

Abrechnungswesen

Bei einer ambulanten Behandlung erhält der behandelte Versicherungsnehmer eine Rechnung vom praktizierendem Arzt oder durch ein vom Arzt beauftragtes Abrechnungsunternehmen, die er anschließend ebenso wie Rezepte für Medikamente bei seiner Versicherung einreicht und nach Prüfung erstattet bekommt.

Bei einem Krankenhausaufenthalt (stationärer Behandlung) rechnet die Klinik in der Regel die Kosten der Unterbringung direkt mit der PKV ab, wenn der Patient dem Krankenhaus eine Versicherungskarte des Krankenversicherungsunternehmens vorlegen kann, aus dem die versicherte Unterbringungsart hervorgeht. Jedoch werden Rechnungen der Ärzte auch wieder direkt an den Versicherten gesendet, der dann entscheiden kann ob er die Rechnung selber bezahlt oder an die Versicherung zum Begleichen weiterleitet.

Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung kann der Versicherungsnehmer ganz individuell und nach seinen Bedürfnissen ambulante, zahnärztliche und stationäre Tarife und Leistungen kombinieren. Dies ist vollkommen abhängig vom Gesundheitszustand und den Vorerkrankungen des Versicherten. Einige Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung. d. h., die Versicherung tritt erst dann ein, wenn die jährlichen oder monatlichen Arzt- und Medikamentenkosten den Selbstbeteiligungs-Betrag übersteigen. Ebenso sind Leistungsartbezogene Selbstbeteiligungen (z.B. 10% der Medikamentenkosten oder 15% der Heilmittelkosten) möglich. Dafür ist bei diesen Tarifen die Versicherungsprämie niedriger oder ein Teil der Beiträge wird zurückerstattet, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.

Wer einmal privat vollversichert ist, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann wieder aufgenommen, wenn er wieder versicherungspflichtig wird, z.B. durch Arbeitslosigkeit.

Häufig gestellte Fragen

1. Welche Unterschiede bestehen zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Zusatzversicherungen) bieten Private Krankenversicherungen je nach Tarif Mehrversorgung auf folgenden Gebieten: Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung, Freie Wahl der Klinik, Behandlung durch den Chefarzt, Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen), Kieferorthopädische Behandlungen, Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente, Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie, Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten, Krankenkassenvergleiche. Darüber hinaus werden privat Versicherte z.T. von einer bevorzugten Behandlung profitieren, was zum einen daran liegt, dass Ärzte für ihre Leistungen höhere Sätze berechnen dürfen, zum anderen gelten bei Privatpatienten nicht die Verordnungsvorschriften und Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung.

Außerdem:

  • Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig.
  • Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision, ...) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV wird der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) berechnet.
  • Gut verdienende Alleinstehende erhalten in der PKV in der Regel günstigere Tarife als in der GKV.
  • Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch
  • Die GKV ist abhängig vom Sozialgesetzbuch, d.h. die Politik kann die Leistungen jederzeit beschränken bzw. einzelne Leistungen ganz streichen (Staatsmedizin, Planwirtschaft).
  • Klagen gegen eine GKV ist vor den Sozialgerichten kostenfrei

2. Lohnt sich ein Versicherungsvergleich?

Vergleichen lohnt immer! Bisher war der Versicherungsvergleich oftmals mit viel Zeitaufwand und Arbeit verbunden, denn eine persönliche Auskunft beim Berater der Versicherung war stets nötig, um optimal vergleichen zu können. Heute bietet das Internet die Möglichkeit unkompliziert und schnell mit nur wenigen Mausklicks einen umfangreichen Vergleich der Privaten Krankenversicherungen zu erstellen. Hierbei findet man schnell ein für sich optimales Angebot. Die Anfrage bei der Privaten Krankenversicherung kann direkt Online erfolgen. Mit dem Abschluss einer PKV über das Internet profitiert man vor allem aber über günstigere Tarife. Natürlich können Sie auch direkt einen Versicherungsmakler oder bei einer Privaten Versicherung direkt anfragen.

3. Wie kommt es zu Beitragsanpassungen?

Eine Beitragsanpassung stellt das Gleichgewicht zwischen Leistungen und Beiträgen wieder her. Alle privaten Krankenversicherer müssen jährlich einem unabhängigen Treuhänder nachweisen, dass die Beiträge noch angemessen sind. Angemessen bedeutet, dass die Höhe der Beiträge ausreichen muss, um die vertraglich zugesagten Versicherungsleistungen ständig erfüllen zu können. Weichen die erforderlichen Versicherungsleistungen von den im voraus kalkulierten erheblich ab, so muss ab einem bestimmten Ausmaß der Abweichung eine Beitragsanpassung (BAP) vorgenommen werden.

4. Wie hoch ist mein Arbeitgeberzuschuss, wenn ich mich in der PKV versichere?

Um als privat Krankenversicherter einen Arbeitgeberzuschuss zu erhalten, muss das gewählte private Krankenversicherungs-Unternehmen seit dem 01.07.1994 gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) folgende Voraussetzungen erfüllen: es muss sich um eine "substitutive", also eine die gesetzliche Krankenversicherung ersetzende Krankenversicherung handeln; d.h. die private Krankenversicherung muss Leistungen enthalten, die in ihrer Art den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Eine Absicherung des gesamten Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht erforderlich. die Krankenversicherung muss nach Art der Lebensversicherung betrieben werden Personen ab dem 55. Lebensjahr muss ein brancheneinheitlicher Standardtarif angeboten werden, dessen Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind und dessen Beitrag den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigt der überwiegenden Teil der Überschüsse muss zugunsten der Versicherten verwendet werden das Unternehmen muss vertraglich auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten die Krankenversicherung muss separat von anderen Sparten betrieben werden

5. Habe ich über die PKV Versicherungsschutz im Ausland?

Die private Auslandsreisekrankenversicherung bietet bei unvorhersehbaren Erkrankungen und bei Unfällen Versicherungsschutz und erstattet folgende Kosten im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB): ärztliche Behandlung inklusive Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Röntgendiagnostik stationäre Behandlung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) sowie den notwendigen Transport zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus Operationen schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllung (nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen) Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland

6. Habe ich in der PKV Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall?

In der privaten Krankenversicherung besteht im Rahmen der Vollkostenversicherung nicht automatisch Versicherungsschutz für Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. Daher ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung sinnvoll.

7. Wie erfolgt die Erstattung? Muss ich Vorkasse leisten?

Geht ein privat Krankenversicherter zum Arzt, so besteht der Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und dem Versicherten. Dies bedeutet, dass der Arzt auch dem Versicherten selbst die Rechnung stellt. Nun kann der Versicherte sich entscheiden. Er kann die Rechnung bezahlen und sie anschließend seinem Versicherer einreichen, die Rechnung unbezahlt an den Versicherer senden und nach dessen Zahlung an den Arzt bezahlen, die Rechnung unbezahlt an den Versicherer senden und diesen direkt an den Arzt auszahlen lassen. Bei einer stationären Behandlung erfolgt die Abrechnung der Unterbringungskosten in aller Regel zwischen dem Versicherer und dem Krankenhaus. Hierzu muss lediglich die Versichertenkarte im Krankenhaus vorgelegt werden.

8. Was ist eine Beitragsrückerstattung und wann bekomme ich sie?

Am Ende eines Versicherungsjahres erhält der privat Krankenversicherte je nach Tarif einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Vorraussetzung dafür ist, dass der Versicherte im abgeschlossenen Versicherungsjahr keine Leistung in Anspruch genommen hat.

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