Winterurlaub naht
Leichtes Versicherungsgepäck genügt meistens
Tipp der Versicherungskaufleute: Wichtiges gut absichern - Kleinkram unversichert lassen
Tübingen, 18. Dezember 2008 – In den nächsten Wochen werden wieder Gipfel gestürmt. Es ist Zeit für den aktiven Winterurlaub, der häufig auf Ski- und Snowboardpisten sowie auf Langlaufloipen verbracht wird. Manch einem wird allerdings der Wintersport durch einen Unfall verleidet: An die 400.000 Skiunfälle, mit denen auch in diesem Winter wieder zu rechnen ist, werden zwar viel Geld kosten. Dennoch verlangt der Wintersport kaum spezielle Versicherungsverträge.
Volker Siebert, Sprecher des Bezirks Tübingen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), empfiehlt die Konzentration auf bedrohliche Risiken und auf Unnötiges zu verzichten. Am wichtigsten ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie ist zuständig, wenn der Urlauber einen Schaden anrichtet - auch auf der Rodelbahn und der Skipiste.
Die gut abgesicherte Normalfamilie hat meist zusätzliche Urlaubsrisiken nur beim Reisegepäck, in der Auto-Rückholung und für schwere Unfälle und Erkrankungen. „Für das Ausland muss immer eine Auslandsreisekrankenversicherung her“, empfiehlt Siebert, „sie kostet rund 20 Euro Jahresbeitrag für die Familie und springt beispielsweise ein, wenn aus dem Ausland ein medizinischer Krankenrücktransport notwendig wird.“
Wer dagegen zu Hause auf eine Rechtsschutz- oder die private Unfallversicherung verzichtet, der hat auch keinen vernünftigen Grund, speziell für den Urlaub solche Verträge abzuschließen. Urlaubsversicherungen in Schmalspurform sind unseriös, wenn bei optisch niedrigem Beitrag zuviel für die Verwaltung draufgeht und die Entschädigung zu kurz kommt. Solche Vertragsbündel umfassen z.B. oft noch eine „Urlaubshaftpflicht“, die unnötigerweise mitbezahlt wird. „Daher lieber die Hände davon lassen und im Zweifelsfall den betreuenden Versicherungskaufmann fragen“, empfiehlt Siebert.
Dabei muss billig nicht schlecht sein, betont Volker Siebert, Sprecher des Bezirks Tübingen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Aber es kann bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstellt, dass die Teilkasko nach Haarwildunfall nichts zahlt, die Haftpflicht 5.000 Euro nach einem Unfall einfordert, wenn ein „nicht Autorisierter“ am Steuer saß und nach einem Marderbiss nur das Kabel und nicht der ruinierte Motor erstattet wird. Manche Versicherer schließen auch aus Kostengründen die Reparatur in der Marken-Vertragswerkstatt aus. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zählt Siebert auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall mehr Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. Hinter Lockangeboten verstecken sich eben immer häufiger unfeine Risiken und Nebenwirkungen. Wenn dagegen von vornherein ein gewünschter Schutz verweigert wird, beispielsweise die Kasko für junge männliche Fahrer oder für Autotypen, die bei Dieben besonders begehrt sind, hat man vielleicht noch Zeit zu einer neuen Orientierung, hofft Siebert. Für die besseren Vertragsvarianten werden die Wahlmöglichkeiten schon fast so lang wie die Ausstattungsliste der Automodelle, natürlich auch mit der Konsequenz höherer Preise.

