Kfz-Versicherung:
Gründlich prüfen statt einfach zugreifen
Billige Lockangebote können teuer werden
Tübingen, 3. November 2008 – Es gleicht schon einem alljährlichen Ritual: Zum Stichtag 1. Dezember können Autofahrer ihre Kfz-Versicherungen kündigen und bei einem anderen, vermeintlich günstigeren Unternehmen versichern. Doch für einen angemessenen Versicherungsschutz sind Preise nicht allein maßgebend, informiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn bei den Zusatzleistungen unterscheiden sich die Verträge enorm und bedürfen genauer Prüfung.
Dabei muss billig nicht schlecht sein, betont Volker Siebert, Sprecher des Bezirks Tübingen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Aber es kann bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstellt, dass die Teilkasko nach Haarwildunfall nichts zahlt, die Haftpflicht 5.000 Euro nach einem Unfall einfordert, wenn ein „nicht Autorisierter“ am Steuer saß und nach einem Marderbiss nur das Kabel und nicht der ruinierte Motor erstattet wird. Manche Versicherer schließen auch aus Kostengründen die Reparatur in der Marken-Vertragswerkstatt aus. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zählt Siebert auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall mehr Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. Hinter Lockangeboten verstecken sich eben immer häufiger unfeine Risiken und Nebenwirkungen. Wenn dagegen von vornherein ein gewünschter Schutz verweigert wird, beispielsweise die Kasko für junge männliche Fahrer oder für Autotypen, die bei Dieben besonders begehrt sind, hat man vielleicht noch Zeit zu einer neuen Orientierung, hofft Siebert. Für die besseren Vertragsvarianten werden die Wahlmöglichkeiten schon fast so lang wie die Ausstattungsliste der Automodelle, natürlich auch mit der Konsequenz höherer Preise.
Empfehlenswerte Leistungen
Gründlicher über den eigenen Bedarf nachzudenken, empfehlen die Versicherungskaufleute bei diesen Punkten: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung, Teilkasko-Zahlung nach Unfall mit jeder Art von Tieren. Daneben können auch passende Sonderrabatte und die Rabattretter in Haftpflicht und Kasko wichtig werden, das heißt das Recht, eine Zahlung dem eigenen Versicherer erstatten zu dürfen, um eine Rabattrückstufung zu vermeiden. Letztere kann nämlich über mehrere Jahre durchaus tausend bis dreitausend Euro Mehrkosten verursachen.
Empfehlenswerte Leistungen
Fast alle Versicherungskaufleute können heute mehrere Vertragsvarianten bieten, mit Ein- und Ausschlüssen hantieren, „aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig in der letzten Novemberwoche lange Gespräche führen“, mahnt Volker Siebert zu frühzeitiger Orientierung. Ende November muss nämlich die Kündigung beim alten Vertragspartner sein, wenn man zu einem anderen wechseln will und das Vertragsjahr mit dem Kalenderjahr endet. Am wichtigsten ist dabei nach Einschätzung der Versicherungskaufleute die Kenntnis der Entschädigungslücken. Diese sind meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar. 5.000 bis 10.000 Euro können bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel stehen, wenn man einfach zugreift, statt gründlich zu prüfen.

