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Nach dem Schulbeginn:

Staatliche Unfallversicherung unzureichend

Nach zwei von drei schweren Unfällen ist gar nichts zu erwarten

Tübingen, 5. September 2008 - Nachdem die Sommerferien in Baden-Württemberg vorbei sind und der Schulalltag wieder eingetreten ist, machen die Versicherungskaufleute darauf aufmerksam, dass die staatliche Unfallversicherung bei Schulwegunfällen nur sehr wenig zahlt. So erhält ein 14-Jähriger bei einem 2008 eingetretenen Unfall mit 60-prozentiger Invalidität eine Rente von derzeit 330 Euro monatlich. Bei völliger Erwerbsunfähigkeit werden ihm 552 Euro gezahlt, - zum Leben in Zukunft garantiert zu wenig.

Immerhin passierten 2006 in Deutschland an die 34.398 meldepflichtige Kinderunfälle im Straßenverkehr. Dabei wurden etwa 5.700 Kinder zu Frühinvaliden. Mag dieses Schicksal für das eigene Kind als unwahrscheinlich angesehen werden, aber wenn der Fall dann doch eintritt, ist der Geldbedarf groß. Rund zwei Drittel der schweren Schulkinder-Unfälle passierten zudem in der Freizeit. Dann bekommt man von der staatlichen Versicherung gar nichts.

Solche Jammerzahlen sind Anlass genug, sich Gedanken über eine private Unfallversicherung für Kinder zu machen. Volker Siebert, Sprecher des Bezirks Tübingen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), weist darauf hin, dass Zahlungen aus einer privaten Unfallversicherung die Leistungen aus der staatlichen Versicherung zudem nicht schmälern.

Der private finanzielle Schutz lässt sich sogar ziemlich preiswert arrangieren, betont Volker Siebert. Sind zum Beispiel für den Fall der Vollinvalidität rund 450.000 Euro als Zahlung vereinbart, reicht bei Verlust eines Auges (= 50-prozentige Invalidität) die Zahlung von 200.000 Euro, um eine monatliche Privatrente von knapp 500 Euro zu erhalten. Die Versicherungskosten liegen in diesem Fall bei etwa 14 Euro monatlich1) „Damit die Absicherung im Katastrophenfall nicht zum Trostpflaster wird, sollte man diese Größenordnung schon im Interesse der Kinder anpeilen“, raten Siebert und Kollegen. „Zudem greift die private Unfallversicherung nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch während der Freizeitaktivitäten.“

1) Für dieses Beispiel wurde ein Tarif unterstellt, bei dem die Entschädigung bei geringen Verletzungen niedrig ist, bei schwereren jedoch überproportional steigt.

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