Zur Zeckensaison Unfallversicherungen prüfen
Tipp: Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordern
Tübingen, 27. Mai 2008 – Waldspaziergänge gelten als erholsam. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt neuerdings auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu Beginn der Zeckeninvasion aufmerksam. Die Umstellung alter Verträge auf neuere Bedingungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will.
Abgesehen von einigen spezialisierten Unternehmen, die schon seit Jahren in anspruchsvollen Verträgen die Folgen von Zecken- und Mückenstichen als Unfälle anerkennen, hat sich das Gros der Versicherer bisher an die traditionelle Unfalldefinition geklammert, wonach ein "plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis" Voraussetzung für einen anerkannten Unfall ist. Als solcher gilt dann zwar ein schmerzhafter Wespenstich, aber kein zunächst unbemerkter Zeckenbiss. Die Folge: Weder bei Bakterien-Infektion Borreliose noch bei Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) noch bei Myelitis (Rückenmarkserkrankung), den drei möglichen schlimmen Folgen von Bissen infizierter Zecken, gab es bisher das für einen Unfall vereinbarte Geld. Auf Krankenhaustagegeld, noch auf eine finanzielle Abfindung oder Rente warteten die Versicherten vergebens.
Wer diesen finanziellen Schutz für wichtig hält, der sollte die Vertragsumstellung auf neuere Bedingungen fordern, empfiehlt Volker Siebert, Sprecher des Bezirks Tübingen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn Infektionen mit lebenslangen Krankheitsfolgen können gewaltige und teure Umstellungen der Lebensführung erzwingen. „Aber die Versicherung ersetzt eine FSME-Schutzimpfung auch nicht“, warnt Siebert für die kommenden Monate vor allzu sorglosen Waldstreifzügen. Immerhin erkranken in Deutschland jedes Jahr an die 100.000 Menschen an Borreliose.
Was aber tun, wenn ein Versicherungsunternehmen zum Beispiel noch nicht soweit ist mit den neuen Bedingungen? Dann sollten nach Vorstellung von Volker Siebert zum Beispiel Eltern mit mehreren Kindern in typischen Zecken-Infektionsgebieten ihren Versicherungsvermittler kontaktieren und vereinbaren, dass das Zeckenbiss-Risiko gegen einen Beitragszuschlag in der privaten Unfallversicherung der Familie mitversichert wird.

