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Versicherungstaktik zum Jahresbeginn

Mit etwas Geld viel Geld retten

Meist geht es um Tausender - Frist bei höheren Kosten oft noch nicht abgelaufen

Tübingen, 15. Januar 2008- Etwa jeder 13. Autofahrer ist jetzt mit der Beitragsrechnung des Versicherungsunternehmens wegen eines Unfalls kräftiger zur Kasse gebeten worden. Doch das Übel lässt sich oft mildern, weil es manchmal finanziell günstiger ist, dem Versicherer die Unfallkosten zu erstatten und dafür den wertvollen Rabatt zu erhalten.

"Mit einer Rückstufung nach kleinen Schäden werden doch auch die großen mitbezahlt", meint Volker Siebert, Sprecher des Bezirks Tübingen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Hat ein Unfall nur bis zu etwa 500 Euro gekostet, ist der Kauf der Weißen Weste mit ziemlicher Sicherheit günstiger, als wenn man die neuen Beiträge der Kfz-Haftpflicht zahlt. Bei Unfallkosten bis 1.000 Euro - ohne Eigenschäden1) - sollte man auf jeden Fall eine sorgfältige Gegenrechnung über die kommenden vier oder fünf Jahre anstellen und sich dann für oder gegen die Kostenerstattung entscheiden. Bei durchschnittlichen Schäden von etwa 3.500 Euro, die die Kfz-Haftpflichtversicherer pro Unfall gezahlt haben, schätzen Siebert und Kollegen, dass es für fast jeden dritten Unfallverursacher Sinn macht, den alten Rabatt zurückzuholen und dadurch in den kommenden Jahren etwa tausend Euro weniger zu zahlen. 2)

Das Geschäft "alter Rabatt gegen Geld" funktioniert nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Versicherer eine Mitteilung über die Höhe der gezahlten Entschädigung geschickt hat. Da diese Mitteilung aber bei Kosten ab 500 Euro unterbleiben kann, gibt es für die etwas teureren Unfälle auch aus dem ersten Halbjahr 2007 noch eine Chance zur Rabattkorrektur. "Wer jetzt die Mitteilung über die Abrechnung anfordert, setzt damit die Sechsmonatsfrist erst in Gang", betont Siebert. Und wenn in ein paar Wochen der Beitrag korrigiert wird, wird auch der inzwischen zuviel gezahlte Betragsteil erstattet. Dies funktioniert auch, wenn nach Versichererwechsel der Altversicherer Geld bekommt und der neue daraufhin Geld erstattet.

1) In der Vollkaskoversicherung, der Versicherung für Eigenschäden, gelten je nach Vertragspartner andere Regeln; mitunter ist der Rabattrückkauf aber auch möglich.

2) Die Mehrkosten einer Rückstufung betragen in 5 Jahren etwa 650 Euro und in zehn Jahren mehr als 1.200 Euro in folgendem Beispiel:Ein Wagen, dessen Haftpflicht bei SF 1 = 100 Prozent etwa 630 Euro kostet(z.B. VW Golf mit 74 kW), wird im konkreten Fall von SF 3 (70 % Beitrag) auf SF 1 (100 % = 630 Euro) zurückgestuft. Damit verglichen werden müssen die Kosten der kommenden Jahre bei Start mit SF 4 = 380 Euro, die ohne Unfall erreicht wären. Bereits im ersten Jahr beträgt die Differenz also 250 Euro.

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