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Wenn die Kfz-Versicherungsprämie steigt

Wechsel auch jetzt noch möglich

Tübingen, 12. Dezember 2007 - Nach dem Ende der Kündigungsmöglichkeit der Kfz-Versicherung bis zum 30. November für jeden können jetzt noch bis zum Jahresende Kfz-Verträge gekündigt werden, bei denen der Beitrag ab dem 1. Januar 2008 steigt. Das gilt allerdings nicht, wenn die Erhöhung durch eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse wegen eines Unfalls erfolgt ist. Auch bei einer solchen außerordentlichen Kündigung gilt die Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), für den Schutz nicht nur die Preise zu prüfen, sondern penibel auch die Lücken sowie die Zusatzleistungen der Verträge.

Billig muss dabei nicht schlecht sein, wenn der Schutzrahmen passt, betont Volker Siebert, Sprecher des Bezirks Tübingen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Aber es kann bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstellt, dass die Teilkasko nach Haarwildunfall nichts zahlt, die Haftpflicht 5.000 Euro einfordert, wenn ein "nicht Autorisierter" am Steuer saß, nach Marderbiss nur das Kabel und nicht der ruinierte Motor gezahlt wird, der Wagen nicht in der Marken-Vertragswerkstatt repariert werden darf. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten, die aber einem Versicherer Millionen ersparen können, zählt Siebert auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach Unfall mehr Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. Hinter Lockangeboten verstecken sich eben immer häufiger unfeine Risiken und Nebenwirkungen. Wenn dagegen von vornherein ein gewünschter Schutz verweigert wird - z.B. Kasko für junge Fahrer (männlich) oder für Autotypen, die bei Dieben besonders begehrt sind -, hat man vielleicht noch Zeit zu einer neuen Orientierung, hofft Siebert.

Viele Ausstattungsvarianten

Für die besseren Vertragsvarianten wird das Wahlverzeichnis schon fast so lang wie die Ausstattungsliste der Automodelle, natürlich auch mit der Konsequenz höherer Preise. Gründlicher über den eigenen Bedarf nachzudenken, empfehlen die Versicherungskaufleute bei diesen Punkten: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung, Teilkasko-Zahlung nach Unfall mit jeder Art von Tieren. Daneben können auch passende Sonderrabatte und die Rabattretter in Haftpflicht und Kasko wichtig werden, das heißt das Recht, eine Zahlung dem eigenen Versicherer erstatten zu dürfen, um eine Rabattrückstufung zu vermeiden. Letztere kann nämlich über mehrere Jahre durchaus tausend bis dreitausend Euro Mehrkosten verursachen.

Tipp: Gut informieren

"Bei einem beabsichtigten Wechsel sollte man genau wissen, worauf man sich beim neuen Versicherer einlässt", empfiehlt Volker Siebert. Am wichtigsten ist dabei nach Einschätzung des Profis die Kenntnis der Entschädigungslücken. Diese sind meist gut versteckt, nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar. 5.000 bis 10.000 Euro können bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel stehen, wenn man einfach zugreift, statt gründlich zu prüfen.

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