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Ab Dienstag Verbraucherschutz deutlich verbessert - Gesetze räumen unter Drückern auf

Ende für Gewerbefreiheit und Neustart mit Zulassung

Jetzt schriftliche Augenöffner für Verbraucher vorgeschrieben

Tübingen, 18. Mai 2007 - Am kommenden Dienstag beginnt ein ganz großes Aufräumen. Per Gesetz ist von diesem Datum an die Gewerbefreiheit für die Branche der Versicherungsvermittler abgeschafft. Nicht einmal die Hälfte der bisherigen Tätigen dürfte dann noch zugelassen sein, im Bereich der IHK Reutlingen könnten tausend "vom Markt weg sein", in der Hauptsache Drücker, Werber, unzureichend oder gar nicht ausgebildete Nebenberufler. Gleichzeitig werden die Versicherten deutlich besser gestellt.

Es passiert geradezu Revolutionäres: Im Erstkontakt mit potentiellen Kunden müssen jetzt Vermittler eine Information über sich selber abgeben. Diese muss den Status als Vertreter, Mehrfachvertreter oder unabhängiger Makler offenlegen. "Damit sind mit Tarnbezeichnungen operierende Provisionsjäger gezwungen, die Maske fallen zu lassen", verdeutlicht Volker Siebert, die Konsequenzen. Der Tübinger Sprecher des Bezirks Reutlingen/ Tübingen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hofft, dass dadurch der Blick der Verbraucher für die Leistungsfähigkeit der seriösen Vermittler geschärft wird.

Die Industrie- und Handelskammern sind die zentralen Institutionen für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis und für die Registrierung der künftig zugelassenen Vermittler - logischerweise auch für Streichungen aus dem Register und damit für die Gewerbe-Untersagung.

Dramatisch wird das neue Recht durch den Ausschluss all derjenigen, die keine fachliche Qualifikation haben, sondern bisher als Verkäufer unterwegs waren. Ein "Gott sei Dank" kann sich Siebert dazu nicht verkneifen. - Eine Ausnahme soll es allerdings geben: Wer im Annexvertrieb tätig ist, braucht nur eine Ausschnittqualifikation. So darf in Zukunft z.B. das Reisebüro mit Reiseausfallversicherungen handeln, der Autoverkäufer mit Kfz-Versicherungen, aber beiden ist das Vermittlern anderer beratungsintensiver Verträge untersagt.

Weitere Marktbereinigung von "Schwarzen Schafen"

Nah der ersten Trennung zwischen künftig zugelassenen Vermittlern und Personen, die das Gewerbe aufgeben müssen, folgt in den kommenden Monaten eine weitere Aussonderung ungeeigneter Personen. Neue Gesetze haben nämlich allen Vermittlern die Anfertigung von Beratungsprotokollen auferlegt. Diese schaffen Beweise in allen Fällen, in denen fehlerhaft vermittelt wird. Zugelassene Vermittler haben für solche Fälle eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die ihnen finanziell den Rücken freihält - und im Wiederholungsfall garantiert den Vertrag kündigt, so dass wiederholte Falschberatung unausweichlich zum finanziellen Ruin eines "Schwarzen Schafes" führt. Vertreter können statt der Versicherung auf eine "Freistellung" eines Versicherers vertrauen, so dass dieser die Haftung übernimmt. Siebert: " Auch dort ist es sicher wie das Amen in der Kirche, dass man Rückfalltätern sofort den Vertretungsvertrag kündigt und damit die Existenzgrundlage nimmt, statt weiterhin für sie zu zahlen."

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