22.06.2006 - Gut versichert auf Reisen
Das Letzte woran man vor Antritt einer Reise denken möchte sind Krankheiten im Urlaub. Dennoch sollte man vorsorgen, da im Ausland die medizinische Behandlung im Kranheitsfall teuer werden kann. Das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" berichtet, dass seit diesem Jahr der Auslandskrankenschein nicht mehr gilt.
"Seit Januar hat die Europäische Krankenversicherungskarte den Auslandskrankenschein abgelöst. Neben Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt sie in allen 25 EU-Staaten. Vor Ort wird man mit der Europäischen Krankenversicherungskarte behandelt als wäre man bei einer dortigen Krankenversicherung versichert." berichtet Chefredakteur Dr. Andreas Baum.
Doch nicht alle entstehenden Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Wird, zum Beispiel, ein Rücktransport in die Heimat notwendig, wird es teuer: "Die Krankenkasse zahlt das leider nicht. Das Abschließen einer zusätzlichen privaten Auslandsreise-Krankenversicherung ist deswegen sehr wichtig. Die Jahresbeiträge beginnen bei etwa zehn Euro. Angebote solcher Auslandsversicherungen gibt es bei Reisebüros oder Banken. Im Normalfall werden die Behandlungskosten hundertprozentig übernommen. Des Weiteren bieten viele Anbieter einen weltweiten 24-Stunden-Notruf an, der beispielsweise ärzte und Krankenhäuser nennen kann oder bei der Organisation eines Rücktransports hilft." fährt Dr. Baum fort.
Die Leistungen der Versicherer unterscheiden sich oft nur im Detail. Aber ein genauer Vergleich lohne sich, meint Baum: "Bei der Leistungspflicht sind leider bei vielen Anbietern chronische Erkrankungen ausgeschlossen. Weshalb das Kleingedruckte in den Verträgen von, beispielsweise, Diabetikern immer gelesen werden sollte und eine schriftliche Bestätigung, dass die Kosten auch wirklich überommen werden, im Zweifelsfall vor Abschluss des Vertrages eingeholt werden sollte."
Weiterhin rät das Apotheklenmagazin "Diabetiker-Report": Meist müssen kleinere medizinische Behandlungen bar vor ort bezahlt werden. Im Regelfall werden diese jedoch anschließend von der Versicherung erstattet. Wichtig ist ein Beleg mit Name und Unterschrift des Arztes, sowie Name und Geburtsdatum des Patienten und einer Beschreibung der Diagnose und der Behandlung im Detail.

