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NACHRICHTEN

08.09.2005 - Mit Lebensversicherung keine Prozesskostenhilfe

Wer vor Gericht Prozesskostenhilfe bekommen möchte, muss zunächst seine Kapitallebensversicherung versilbern. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm hervor. Dabei spielt es nach Meinung der Richter keine Rolle, ob der Einsatz der Police wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht.

(ddp) Donnerstag 8. September 2005

08.09.2005 - Makler darf nur bei Abschluss eines Mietvertrages kassieren

Es gibt klare Regeln, die das Provisionsverlangen von Maklern dämpfen. Nach dem Wohnungs-Vermittlungsgesetz dürfen Makler nur kassieren, wenn ein Mietvertrag zu Stande gekommen ist, teilte die Frankfurter Bank ING-DiBa mit. Die Provision dürfe höchstens zwei Netto-Kaltmieten plus 16 Prozent Mehrwertsteuer betragen.

(ddp) Donnerstag 8. September 2005

08.09.2005 - Postbank bietet jetzt Kreditkarte mit Wunschmotiv an

Die Postbank ist einer der größten Anbieter von Kreditkarten auf dem deutschen Markt. Jetzt erweitert sie ihr Kreditkartenangebot um die Postbank Visa Motiv Karte. Das Besondere hierbei ist, dass der Kunde selbst seine Kreditkarte gestalten kann. Entweder nutzt er ein eigenes Foto oder wählt ein Motiv aus der Bildergalerie der Postbank.

(ddp) Donnerstag 8. September 2005

08.09.2005 - Betriebsrat muss über Vorstellungsgespräch informiert werden

Ein Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor jeder Neueinstellung unterrichten. Darauf weist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil (AZ: 1 ABR 26/04) hin. Demnach muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorlegen und Auskunft über die Person des Stellenbewerbers geben. Die Auskünfte sollen sich dabei auf die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für den zu besetzenden Arbeitsplatz beziehen. ...

(ddp) Donnerstag 8. September 2005

08.09.2005 - Kinder haften für ihre Eltern - Private Pflegeversicherungen sinnvoll

In vielen Familien tickt eine finanzielle Zeitbombe, wenn es um die eigenen Eltern geht, deren Pflege sich im Alter zunehmend in Heime verlagert. Denn die Heimunterbringung ist teuer. Schon heute werden für einen Heimplatz in der Pflegestufe III im Schnitt rund 3000 Euro monatlich fällig - Tendenz steigend. Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige selbst die Kosten tragen - ergänzt um einen Zuschuss der Pflegeversicherung, der sich an der Pflegestufe orientiert. ...

(ddp) Donnerstag 8. September 2005

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