Allgemeines - Grundsatz - Wichtige Lücken schließen - Für wen interessant? - Leistungsumfang - Zahnzusatzversicherung
Seit der Gesundheitsreform werden alternative Krankenversicherungsformen immer wichtiger. Immer mehr gesetzlich Krankenversicherte entscheiden sich für wichtige Zusatzleistungen zu günstigen monatlichen Beiträgen.
Die Krankenzusatzversicherung verfolgt folgendes Modell: Während Sie Mitglied in Ihrer Krankenversicherung bleiben, schließen Sie noch eine Kranken-Zusatzversicherung ab. Das hat den Effekt, dass Sie Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau einer Privaten Krankenversicherung anheben können. Ihnen bleibt völlig offen welche Tarife und Leistungen sie wählen somit lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.
Durch aktuelle Begebenheiten und die damit verbundenen Einschnitte in die Gesundheitssysteme bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen immer weniger Leistungen. Somit wird die Kluft zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung immer größer. Und nicht jeder kann in die Private wechseln – mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie aber wichtige Lücken schließen. Hochwertiger Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und ärztliche Leistungen im Ausland: diese Leistungen werden größtenteils nur noch von einer Privaten Krankenversicherung übernommen. Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie aber ganz individuell Ihren Krankenversicherungsschutz anpassen. Vergleichen Sie in Ruhe - denn oft ist das Angebot, das Ihre Kasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.
Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen – egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab. Sinnvoll ist die private Krankenzusatzversicherung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen. Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.
Je nach persönlicher Einschätzung der Gesundheitslage können Sie ganz individuell die Leistungen ihrer Zusatz-Krankenversicherung bestimmen: angefangen bei einer Sehhilfe oder mit so genannten stationären Tarifen können Sie zum Beispiel die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten versichern. Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen auffangen. Im Pflegefall bietet eine Pflege-Zusatzversicherung finanziellen Schutz. Die private Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause. Je nach gewähltem Tarif können Sie all diese Leistungen Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend kombinieren.
Kosten für Kranken-Zusatzversicherung
Grundlage zur Berechnung des Beitrages sind Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Junge und gesunde Versicherungsnehmer sind also eindeutig die Gewinner. Die Versicherungen erkundigen sich vor Antragsstellung nach Krankheiten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen. Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich - der Vergleich lohnt auf jeden Fall.
Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss - ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird. Sie schließen die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung mit einer entsprechenden Zahnzusatzversicherung. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden.
Zu beachten wäre noch, dass viele Versicherungen Zahnversicherungen nur in Verbindung mit ambulanten oder stationären Grundtarifen abschließen. Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.
