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Gewerbe - Rechtsschutz Vergleich
Privat-Rechtsschutz Hilfe
Versichert den Antragsteller, Ehegatte und Kinder im Privaten Bereich.
Arbeits-Rechtsschutz Hilfe
Versichert Familienangehörige als Angestellte in anderen Firmen und die Firma gegen Streitigkeiten mit ihren Mitarbeitern.
Verkehrs-RS für alle KFZs Hilfe
Versichert alle KFZs der Familienangehörigen sowie der Firma. (Ausnahmen siehe Bedingungswerk, z.b. Speditionen)
Wohnungs- und Grundstücks-RS für Wohn- und Gewerbeeinheiten Hilfe
Versichert die private Wohneinheit (ganz gleich ob Wohnung oder Haus, ob gemietet oder Eigentum) sowie das Gewerbeobjekt.
Selbstbeteiligung EUR
Ergänzungstarif (gilt nur für ARAG) Hilfe
Unter Ergänzungs-Rechtsschutz ist die Erweiterung des Kompakt-Rechtsschutzes für Selbständige um folgende Leistungen zu verstehen:

  • Aufhebungsvereinbarungen
    Der Arbeits-Rechtsschutz kann auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer von diesem und einem Arbeitnehmer unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung ausgedehnt werden. Erstattet werden bis zu 500 Euro je Aufhebungsvereinbarung
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbstbewohnten Wohneinheiten und alle selbstgenutzten Gewerbeeinheiten des Versicherungsnehmers in Deutschland sowie für eine selbstbewohnte Wohneinheit im europäischen Ausland
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz auch für personenbezogene Versicherungsverträge des Versicherungsnehmers, die seiner privaten Vorsorge in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonst Selbständiger dienen
  • Steuer-Rechtsschutz in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten für Ein-/Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten vorangehen
  • Sozial-Rechtsschutz bereits für Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen
  • erweiterter Beratungs-Rechtsschutz in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten
    In außergerichtlichen Angelegenheiten werden bis zu 500 Euro je Rechtsschutzfall übernommen;
    eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt;
    Unterhaltsrechtliche Angelegenheiten werden von dieser Leistungserweiterung nicht erfasst;
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 2 n) ARB
    für die strafrechtliche Verfolgung des Täters, wenn es für die versicherte Person als Opfer bestimmter Gewaltstraftaten (z.B. Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub) um deren Rechte als Nebenkläger und Verletzter geht; bei Streitigkeiten um Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungsgesetz, die sich aus einer solchen Gewaltstraftat ergeben, besteht Versorgungs-Rechtsschutz auch für die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person;
  • Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
    für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten (z.B. wegen der Vergabe von Kindergartenplätzen, der Einberufung zum Wehrdienst oder der Erteilung/Entziehung der Gewerbeerlaubnis);
    kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus den Bereichen des Asyl-, Ausländer- und Sozialhilferechtes und im Zusammenhang mit Umweltschutz;
  • Daten-Rechtsschutz
    für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonstiger Selbständiger verarbeitet hat oder hat verarbeiten lassen.
Anzahl Inhaber
Erweiterter Straf RS Hilfe
Was ist erweiterterStraf-Rechtsschutz?
  • Der erweiterte Straf-Rechtsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, seine gesetzlichen Vertreter und sämtliche Betriebsangehörige.
    Der Versicherungsschutz umfaßt die Verteidigung in im Zusammenhang mit dem Betrieb des Versicherungsnehmers eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren. Versicherte Leistungsarten sind
  • Straf-Rechtsschutz
    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    Für den Versicherungsnehmer umfaßt der Versicherungsschutz auch eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, die dazu dient, die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
    Der Versicherungsnehmer ist ferner geschützt, wenn er in einem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge vernommen werden soll.
    Richtet sich ein Ermittlungsverfahren gegen zunächst nicht benannte natürliche Personen, besteht Versicherungsschutz auch für die rechtzeitige strafrechtliche Vertretung des Unternehmens, damit durch eine Firmenstellungnahme die Ausweitung des Ermittlungsverfahrens auf Betriebsangehörige vermieden wird.
    Wird dem Versicherten vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ihm ein Vergehen zu Last gelegt wird, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst betroffen ist oder wenn er der Rechtsschutzgewährung vorab zustimmt.
    Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatzes ist der Versicherte verpflichtet, dem Versicherer die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.
    Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheiden) ist vorsätzliches Handeln immer mit geschützt.
  • Als Rechtsschutzfall gilt
    in Straf- und Ordnungswidrigkeiten die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherten;
    ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es bei der zuständigen Behörde als solches verfügt ist;
    für den Zeugenbeistand die mündliche oder schriftliche Aufforderung an den Versicherungsnehmer zur Zeugenaussage;
    in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren die Einleitung eines förmlichen standes- oder disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen den Versicherten;
    für die Firmenstellungnahme die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherungsnehmer.

    Nach diesen Definitionen fallen auch bereits vor Abschluß des Rechtsschutzvertrages eingetretene Vorfälle unter den Versicherungsschutz, soweit noch kein Verfahren eingeleitet worden ist. Diese Regelung setzt voraus, daß dem Versicherer vor Vertragsbeginn alle bekannten Umstände angezeigt werden, die auf ein möglicherweise anstehendes Verfahren hinweisen.

    Richtet sich ein Verfahren gegen mehrere Versicherte, handelt es sich um denselben und nicht um jeweils einen neuen Rechtsschutzfall.
    Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Rechtsschutzfälle, die in Europa eintreten und für in diesem Bereich der Gerichtsstand gegeben ist.

    Die Versicherungssumme ist zugleich die Gesamtversicherungssumme für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Rechtsschutzfälle, zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle und für denselben Rechtsschutzfall im oben genannten Sinn.

    Der Versicherer trägt die dem Versicherten auferlegten Kosten der versicherten Verfahren sowie die gesetzliche Vergütung eines für ihn tätigen Rechtsanwaltes.

    Für den Versicherungsnehmer übernimmt der Versicherer darüber hinaus auch die angemessene Vergütung (Honorarvereinbarung) sowie die üblichen Auslagen eines für diesen tätigen Rechtsanwaltes.
Anzahl Beschäftigte
Vertrags RS für Hilfsgeschäfte (mit SB) Hilfe
Was ist Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte des Selbständigen?

Dieser Versicherungsschutz umfaßt die außergerichtliche undgerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen desVersicherungsnehmers aus schuldrechtlichen Verträgen, die dernicht berufsspezifischen Einrichtung und Erhaltung von Betriebsräumlichkeiten,also nicht unmittelbar dem Unternehmensziel dienen und somit nurNebengeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes sind.Hierunter fallen insbesondere Verträge, die in unmittelbaremZusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumendes Versicherungsnehmers und ihrer Einrichtungen stehen, zumBeispiel Erwerb, Reparatur von Beleuchtung, Büromöbel,Klimaanlage usw.; keine Hilfsgeschäfte in diesem Sinne sindhingegen z. B. der Erwerb/die Reparatur eines Backofens durcheinen Bäcker oder einer speziellen Grafik-Software durch einenArchitekten; hierbei handelt es sich um berufsspezifische Verträgeund nicht nur um bloße Hilfsgeschäfte.

Vom Versicherungsschutz werden ferner nicht umfaßt:

  • Versicherungsverträge,
  • Verträge aus dem Bereich des Handelsvertreter- und des Maklerrechtes,
  • Miet-, Pacht, Leasing- und vergleichbare Nutzungsverhältnisse sowie Anschaffung, Veräußerung, Finanzierung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben, Praxen oder Teilen hiervon,
  • schuldrechtliche Verträge, die nicht bloße Hilfsgeschäfte sind, wie zum Beispiel Erwerb oder Reparatur von Produktionsmaschinen,
  • Verträge über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
Versicherungs-Vertrags RS (mit SB) Hilfe
Was ist Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbständige?

Versicherungsschutz besteht sowohl für Versicherungsverträge,die im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichnetenselbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen (z. B.Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung,Betriebshaftpflichtversicherung) als auch für personenbezogene Versicherungsverträge (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung,Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung), die derprivaten Vorsorge Selbständiger dienen.

Kein Versicherungsschutz besteht also für sonstigeVersicherungsverträge, insbesondere soweit sie der Abwehr vonSchadenersatzansprüchen Dritter dienen.
Rechtsschutz für Erstberatung (gilt nur für ARAG, auch einzeln abschließbar) Hilfe
Die ARAG vermittelt einen Anwalt über eine 0800 Nummer, der eine kostenlose Erstberatung durchführt, auch für Fälle die nicht vom Versicherungssutz eingeschlossen sind! Dieses Produkt kann auch einzeln abgeschlossen werden.
incl. Inkassodienst für offene Rechnungen
(immer ohne Selbstbet.)
Hilfe

Inkassodienst

Die NRV (Neue Rechtsschutzversicherung) bietet derzeit als einzige Versicherung diese Zusatzleistung an.

Vorteile:

  • teure Anwaltskosten entfallen, da bei Erfolglosigkeit nur geringe Kosten entstehen (Diese Kosten sind z.B. Adressenrecherche, Handelsregisterauszug, Portokosten oder tatsächlich entstehenden Gerichtskosten. (also nur die Kosten, die Sie auch hätten, wenn Sie das Inkasso selbst ohne fremde Hilfe durchführen)
  • es gibt keinen Mindest- oder Höchststreitwert und keine Beschränkung der Anzahl von offenen Rechnungen
  • Der Inkassodienst wird nicht von der Versicherung angeboten sondern von einem externen Anbieter
  • Diesen Dienst können Sie erhalten indem Sie eine Gewerbe RS Versicherung bei der NRV abschließen. Die Tarife sind dort nicht teurer als der Marktdurchschnitt

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